Mai 2014
Auskunft des Strassenverkehrsamtes:
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das Haltverbot bezieht sich nicht auf den Seiten-/ Parkstreifen, sondern nur auf die Fahrbahn.
Würde es auch für den Seiten-/ Parkstreifen gelten, muss ein entsprechendes Zusatzzeichen
unter dem Haltverbot sein ( VZ 1052-37 StVO ). Ich gebe Ihnen allerdings recht, dass das Schild bzw. der Standort für den „normalen„ Verkehrsteilnehmer etwas verwirrend ist. Es wäre natürlich möglich einen zusätzlichen Pfosten an das Ende des Parkstreifens zu stellen. Damit würde dann aber nur der Schilder- und Pfostenwald vergrößert. Das wollen wir natürlich auch nicht.
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