Christian Joisten

Ratssitzung: Mein Redebeitrag zur Eindämmung von Spielhallen und Wettbüros in Köln


Mein Part in der gestrigen Ratssitzung war es, unseren Antrag zum Thema Glückspiel und Eindämmung der Spielhallenflut vorzustellen.
 
Hier haben wir als Stadt Köln ab Dezember diesen Jahres einige neuen Möglichkeiten, sogar existierende Spielhallen zu schließen. So müssen z.B.  in Urbach zukünftig nicht mehr fünf Spielhallen an einer Kreuzung das Ortsbild verschandeln und die Einzelhandelsentwicklung behindern!
 
Diese Möglichkeiten soll die Stadt Köln unserer Meinung nach schnell und konsequent nutzen – deshalb braucht es jetzt ein Konzept, damit es Ende des Jahres bzw. zum Beginn des nächsten Jahres losgehen kann!
Nachfolgend meine Rede im Wortlaut und unten stehend der SPD-Antrag, auf den sich die Rede bezieht:

Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,

liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren!

Wir alle kennen die Situation in vielen Stadtteilen und Veedeln unserer Stadt: Eine Spielhalle neben der anderen, ergänzt durch eine zunehmende Zahl von Wettbüros, prägen ganze Straßenzüge oder Ortsmittelpunkte!

Diese Entwicklung hat nicht nur das Gesicht eines jeden betroffenen Stadtteils stark  verändert sondern sorgt auch für eine abnehmende Attraktivität der Einzelhandelszentren und führt zu mancher Besorgnis der Anwohner.

Vor allem schafft dieses massive Glücksspielangebot aber viel zu viele Gelegenheiten, gerade für Jugendliche und junge Erwachsene, diesem verlustbringenden Zeitvertreib mit Suchtpotential nachzugehen.

Und genau um die Verringerung dieser Spielgelegenheiten, insbesondere für Jugendliche, ging es den Ländern bei der Schaffung und aktuellen Anpassung des Glücksspielstaatsvertrages, weshalb u.a.neue Standorte nur noch im Abstand von mindestens 350 Metern zu öffentlichen Schulen sowie Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe genehmigt werden dürfen.

Nach einer Übergangsregelung sowie mit in Kraft treten des „Zweite Glücksspieländerungsstaatsvertrag“, welcher zusätzliche Rechtssicherheit schafft, liegt ab Dezember 2017 weiterer, wichtiger Teil der Umsetzungsverantwortung bei den Kommunen, also bei uns hier in Köln!

Und dafür muss sich aus unserer Sicht die Verwaltung deutlich besser aufstellen, als dies aktuell der Fall ist! Immerhin geht die Verwaltung auf Nachfrage unserer Fraktion allein von ca. 1000 illegalen Wettbüros im Stadtgebiet aus, von denen perspektivisch in Köln nur ca. 40 legal betrieben werden können und dürfen. Ausweislich des Glücksspielkonzepts der Verwaltung von 2016 konnten bisher nur rund 500 dieser Wettbüros identifiziert und lediglich in 152 Fällen ein Untersagungsverfahren eingeleitet werden – da können und müssen wir deutlich besser werden, weshalb wir in unserem Antrag eine Schwerpunktaktion des Ordnungsamtes fordern. Nur so kann das neue Recht zeitnah zur Geltung gebracht und nach Prüfung der Genehmigungsfähigkeit der Betrieb der Wettbüros untersagt werden.

Neben diesen wichtigen Konzessionsfragen, die den Markt für Sportwettenangebote in Köln völlig verändern wird, muss sich die Verwaltung aber vor allem der Neuordnung der von mir bereits angesprochenen Spielhallensituation widmen!

Hier gibt uns der Glücksspielstaatsvertrag völlig neue Instrumente in die Hand, da zukünftig auch für Spielhallen, die bisher unter den „Bestandsschutz“ fielen, ein Mindestabstand von 350 Metern zu benachbarten Spielhallen vorgeschrieben ist!

Diese klare gesetzliche Regelung MÜSSEN wir als Stadt Köln unmittelbar anwenden um die verheerende Konzentration dieser Einrichtungen in einzelnen Stadtteilen und Straßenzügen endlich zu beenden!

Dafür brauchen wir aber schnellstmöglich einen Kriterienkatalog, der eine weitestgehend rechtssichere Entscheidung in den Fällen ermöglicht, in denen mehrere bestehende Spielhallen aufgrund der neuen Mindestabstandsregelungen nicht an einem Standort verbleiben können.

Und die Verwaltung braucht einen Plan, wie mit den zahlreichen, freiwerdenden Objekten und den sich daraus ergebenden Chancen für neue Nutzungen umgegangen werden soll. Hier ist mit den jeweiligen Eigentümern die Nachnutzung und die dafür gegebenenfalls erforderlichen bau- und gewerberechtlichen Genehmigungsverfahren (wie z.B. Nutzungsänderungen)  frühzeitig abzustimmen – nur so verhindern wir jahrelangen Leerstand, der die Einzelhandelszentren zusätzlich veröden lässt!

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

wenn Sie also wollen,

  • dass Gerade Jugendliche und junge Erwachsene vor den negativen Folgen des Glücksspiels und den Gefahren der Spielsucht effektiv geschützt werden,
  • dass der Konzentration von Spielhallen und Wettbüros an vielem Stellen unserer Stadt endlich wirksam begegnet wird, um dort für die Stadtteile positive Impulse zu ermöglichen und
  • dass geltendes Recht zügig und nachhaltig zur Anwendung kommt und der Rechtsstaat so Handlungsfähigkeit unter Beweis stellt,

dann müssen Sie unserem Antrag heute zustimmen!

SPD_Antrag_Umsetzung_neues_Glücksspielrechts